Psychotherapeutische Praxis | Dipl.-Psych. Christian Ginglseder
 

Leistungsspektrum

  • Verhaltenstherapie
  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Autogenes Training
  • Dialogische Traumatherapie


Schwerpunkte

  • Affektive Störungen insb. Depressionen und Bournout

  • Anpassungsstörungen

  • Angststörungen

  • Panikattacken

  • Schlafstörungen

  • Somatoforme Störungen

  • Zwangserkrankungen

  • Online-Sucht bzw. Computerspielsucht

  • Traumafolgestörungen (Schwerpunkt Männer und ältere Menschen ab 50)

  • Persönlichkeitsstörungen

  • Psychodiagnostische Abklärung sowie psychologische Demenzdiagnostik


Folgende Störungen und Themen werden nicht behandelt:

  • Essstörungen

  • Emotional-Instabile Persönlichkeitsstörungen (Borderline)

  • Paarberatung

  • Verkehrspsychologie



Frühzeitige diagnostische Abklärung

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie dar.

Der Therapeut klärt in dem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch eine erste therapeutische Intervention ist möglich.



Ablauf

Vor einer Kurz- oder Langzeittherapie finden mindestens zwei probatorische Sitzungen statt – möglich sind bis zu vier bei Erwachsenen und bis zu sechs bei Kindern und Jugendlichen. Dies gilt auch, wenn eine Sprechstunde und/oder Akutbehandlung durchgeführt wurde.

Ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie ist bereits nach der ersten probatorischen Sitzung möglich, wenn für die zweite Sitzung ein Termin vereinbart ist. Die restlichen probatorischen Sitzungen können bis zum Beginn der beantragten Richtlinientherapie durchgeführt werden.


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Die probatorischen Sitzungen dienen u. a.

  • der Überprüfung auf Einleitung einer genehmigungspflichtigen Psychotherapie
  • der weiteren differentialdiagnostischen Abklärung
  • der Abklärung der Motivation und der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit des Patienten


Bei folgenden psychischen Erkrankungen ist eine ambulante Psychotherapie möglich:

  • Affektive Störungen (depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie),
  • Angststörungen und Zwangsstörungen,
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen,
  • nichtorganische Schlafstörungen,
  • sexuelle Funktionsstörungen,
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen,
  • tiefgreifender Entwicklungsstörungen oder chronischer Erkrankungen,
  • schizophrener und affektiver psychotischer Störungen,
  • psychischer Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen oder Opioide (bei Abstinenz)


Die Kosten für eine Psychotherapie allein zur Erziehungs-, Ehe-, Lebens-, oder Sexualberatung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die vollständigen Kriterien sind in Paragraf 26 der Psychotherapie-Richtlinie aufgeführt.

Alle Inhalte beziehen sich auf das Psychotherapeutengesetz sowie der Psychotherapeutenvereinbarung.


Nach der 1. Stunde...

Nachdem der Patient als auch der Therapeut in der 1. Stunde die Gelegenheit bekommen haben, zu prüfen, ob eine harmonische Zusammenarbeit enstehen kann, folgt eine weitere Stunde. 

In der 2. Stunde erhält der Patient dann verschiedene Unterlagen und Fragebögen zum Ausfüllen. Diese dienen der Erstellung einer biographischen Anamnese und zur Statuserhebung.

Der genannte Ablauf gewährleistet eine optimale Herangehensweise und setzt die Grundpfeiler für eine strukturierte und positive Therapie.